Wirtschaftsförderung

Wirtschaftsförderung
Wịrt|schafts|för|de|rung 〈f. 20; Pl. selten〉 Gesamtheit der Maßnahmen im Bereich der Wirtschaftspolitik, die bestimmte Unternehmen gezielt begünstigen

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Wịrt|schafts|för|de|rung, die <o. Pl.>:
Gesamtheit der wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Steigerung der Leistungs- u. Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

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Wirtschaftsförderung,
 
alle wirtschaftspolitischen Maßnahmen, mit denen spezifische wirtschaftliche Sachverhalte oder Verhaltensweisen gefördert werden. In diesem weiten Sinn können zur Wirtschaftsförderung Struktur-, Regional-, Technologie-, Mittelstands-, Existenzgründungs-, Gewerbe- und Industriepolitik gezählt werden. Nicht zur Wirtschaftsförderung gehören dagegen gesamtwirtschaftliche Maßnahmen wie die allgemeine Förderung von Beschäftigung oder Wachstum, da diese nicht selektiv wirken beziehungsweise wirken sollen.
 
Ziel der Wirtschaftsförderung ist die Verbesserung der Leistungs-, Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen bestimmter Branchen (z. B. Umwelt- und Energietechnik, Fremdenverkehr) oder Regionen (z. B. neue Bundesländer) beziehungsweise die Unterstützung bestimmter Unternehmenstypen (Mittelstand, Existenzgründer) oder spezieller Tätigkeiten (z. B. Forschungs- und Entwicklungsförderung). Hinter dieser Zielsetzung steht die Auffassung, dass die gesellschaftlich gewünschten Ergebnisse über den Markt allein nicht beziehungsweise nicht in ausreichendem Maße erzielt werden können. Träger der Wirtschaftsförderung sind in Deutschland v. a. die Gebietskörperschaften, daneben auch spezielle Institutionen wie Wirtschaftsförderungsgesellschaften auf Landes- und Gemeindeebene, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Deutsche Ausgleichsbank und die Landesaufbaubanken. Eine zunehmende Bedeutung gewinnt die Wirtschaftsförderung innerhalb der EU. Ebenso vielfältig wie die Träger sind auch die Instrumente der Wirtschaftsförderung; sie reichen von steuerlichen Vergünstigungen etwa in Form von Abschreibungserleichterungen für bestimmte Aufwandsarten über direkte Subventionen (Finanzhilfen) in Form von Zuschüssen, zinsverbilligten Krediten, Bürgschaften, die Vergabe öffentlicher Aufträge bis zu Beratungsleistungen, Infrastrukturmaßnahmen und die Schaffung spezieller ordnungs- und wettbewerbspolitischen Rahmenbedingungen. Zur Wirtschaftsförderung des Bundes zählen u. a. Finanzhilfen für die gewerbliche Wirtschaft, besonders für kleine und mittlere Unternehmen, für Handwerk und Handel, Fördermaßnahmen aus dem ERP-Sondervermögen, regionale Wirtschaftsförderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur«. Auf kommunaler Ebene sind v. a. Maßnahmen zu nennen, die unmittelbar für betrieblichen Investitions- und Standortentscheidungen von Bedeutung sind und dazu beitragen, die Wirtschaftsstruktur und damit auch Einkommen, Beschäftigung und Lebensverhältnisse in einer Gemeinde zu verbessern. Hierzu gehören v. a. die Planung, Ausweisung und Erschließung von Gewerbegebieten, der An- und Verkauf von Grundstücken für gewerbliche Zwecke, die Beratung von Betrieben bei akuten Problemen am Standort, die Bereitstellung finanzieller Hilfen oder die Gewährung finanzieller Vergünstigungen durch Steuerstundung beziehungsweise Sondertarife bei kommunalen Abgaben, die Vergabe öffentlicher Aufträge und die Verbesserung der kommunalen Infrastruktur.
 
Seit der deutschen Vereinigung bilden die neuen Bundesländer einen Schwerpunkt der Wirtschaftsförderung durch den Bund. Während zunächst die steuerliche Förderung (v. a. durch Sonderabschreibungen) eine wesentliche Rolle spielte, konzentriert sich die Förderung nunmehr stärker auf Existenzgründungs- und Eigenkapitalhilfsprogramme sowie die Gewährung von Investitionszulagen. Gemäß Investitionszulagengesetz 1999 vom 18. 8. 1997 werden in den Jahren 1999 bis 2004 v. a. Betriebe des verarbeitenden Gewerbes oder der produktionsnahen Dienstleistungen (z. B. Datenverarbeitungs-, Markt- und Meinungsforschungs-, Werbungsunternehmen, Ingenieurbüros), kleine und mittlere Handwerks- und Handelsbetriebe sowie Modernisierungsmaßnahmen an Wohngebäuden und der Mietwohnungsneubau im innerörtlichen Bereich begünstigt.
 
 
J.-D. Beu u. a.: Subventionen in den neuen Bundesländern (21993);
 D. Glüder: Förderprogramme öffentl. Banken (1993);
 U. Klein u. H.-E. Bachmann: Öffentl. Finanzierungshilfen des Bundes, der Länder u. der EU (1996);
 U. Witte: Aktuelle Förderprogramme: neue Bundesländer (51997);
 H. Rieger: Hb. EU-konformer Förderungen (Wien 41998).

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Wịrt|schafts|för|de|rung, die <o. Pl.>: Gesamtheit der wirtschaftspolitischen Maßnahmen zur Steigerung der Leistungs- u. Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen.

Universal-Lexikon. 2012.

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